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Warum die EN 1176-7 für Spielplatzschilder Sinn macht

Stellen Sie sich vor, eine ortsfremde Familie mit Kindern kommt in Ihren Ort und besucht beispielsweise Onkel und Tante. Zwischen Mittagessen und Kaffee entschließt sie die Familie, ein wenig mit ihren Kindern spazieren zu gehen, während die einheimischen Gastgeber Vorbereitungen für Kaffee und Kuchen treffen.

Ziel ist, wie so oft, der nahe gelegene Spielplatz, auf dem sich die Kinder so richtig austoben können.
Und da passiert es: der Kleine fällt von der Rutsche. Sofort setzt der Vater der ortsfremden Familie den Notruf per Handy ab. Die erste Frage der Leitstelle: „Wo befinden Sie sich?“ – Anwort: „Auf dem Spielplatz.“ „Welcher Spielplatz?? – Welche Straße???!!“ Und schon geht die Sucherei los.

Das muss nicht sein, wenn der Betreiber von Spielplätzen seine Spielplatzschilder mit der entsprechenden Individualisierung gemäß Euro-Norm EN 1176-7 herstellen lässt. Was besagt nun die EN 1176-7 unter Punkt 8.2.4 ? Zitat: „Auf dem Spielplatz sollte ein Hinweisschild (Piktogramm) mit folgenden Angaben vorhanden sein:

•    Allgemeine Notrufnummer
•    Telefonnummer des Wartungspersonals
•    Name de Spielplatzes
•    Adresse des Spielplatzes
•    andere relevante örtliche Informationen.“

Vor dem Hintergrund der obigen Geschichte macht das wirklich Sinn!

Diesbezüglich bietet der Kommunalanbieter Sipirit GmbH mit Sitz in Kandel eine wirklich gute Lösung. Über die geforderten Angaben hinaus platziert „Sipirit“ Ihr Wappen bzw. Logo. Somit erhält das Ganze zusätzlich eine amtliche Note. Und durch Einbindung Ihrer ortsbezogenen Daten bekommen Ihre Spielplatzschilder nicht nur einen absolut individuellen Charakter sondern erfüllen gleichzeitig auch noch die EU-Norm.

Im Übrigen ist eine Beschilderung dieser Art sicherlich nicht nur für Spielplätze, sondern grundsätzlich für alle öffentliche Plätze durchaus sinnvoll.

Quelle: kommunalinfo 24 – Das Magazin